Toleranzpatent
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Am 13. Oktober 1781 erließ Kaiser Josef II das Toleranzpatent. Begründet wurde die neue Gesetzgebung mit der "Schädlichkeit alles Gewissenszwanges" und dem großen Nutzen der Toleranz für den Staat, weil nunmehr tüchtige Arbeiter und Bauern nicht mehr auf Grund ihres Glaubens verfolgt wurden. Allerdings brachte das Toleranzpatent nur die Duldung des evangelischen Glaubens, keine Gleichberechtigung. Die katholische Kirche blieb die "dominante" Religion. Benachteiligt wurden die Evangelischen etwa durch Erschwernisse beim Übertritt in die evangelische Kirche, bei der Übernahme öffentlicher Ämter oder bei der äußeren Gestaltung der Bethäuser, die nicht als Kirchengebäude erkennbar sein sollten (kein Turm, keine Glocken, keine Rundfenster, Standort abseits der Hauptstraße).
Zur Überraschung der Regierung meldeten sich nach fast 160 Jahren Verbot allein in Oberösterreich bald an die 10.000 Personen als evangelisch. Der erste evangelische Gottesdienst fand am 9. Juni 1782 in Scharten statt. Etwa 4000 Personen nahmen daran teil.
In den folgenden Monaten bildeten sich 9 evangelische Gemeinden, die "Toleranzgemeinden". Trotz der Armut der Gemeinden wurden Schulen und Bethäuser errichtet. Lehrer und Pastoren (der Titel "Pfarrer" blieb dem katholischen Pfarrer vorbehalten) wurden angestellt.
Im Mai 1783 errichtete die Regierung die evangelische Superintendenz Oberösterreich und ernannte den Pfarrer von Scharten, Johann Christian Thielisch, zum ersten Superintendenten.